Die Neuregelung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) wurde am 28.02.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit zum 01.03.2018 in Kraft getreten.
Durch die neue Verordnung wird die Tierärzteschaft mit zahlreichen neuen Anforderungen, welche die Abgabe- und Anwendung von Tierarzneimitteln betreffen, konfrontiert.
Welche Anforderungen konkret in Zukunft auf Sie als Klein- und Nutztierpraktiker zukommen, haben wir für Sie in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengefasst.
Hier
finden Sie alle relevanten Informationen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter oder an unsere medizinische Fachberatung.